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   BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R   

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BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R (https://dejure.org/2003,3666)
BSG, Entscheidung vom 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R (https://dejure.org/2003,3666)
BSG, Entscheidung vom 06. März 2003 - B 4 RA 15/02 R (https://dejure.org/2003,3666)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zur Zulässigkeit der Revision trotz unzureichender Revisionsbegründung ; Kein Anspruch eines Rechtsnachfolgers des Versicherten auf rückwirkende Herabsetzung des Höchstwertes des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung

  • Judicialis

    SGB X § 48 Abs 1; ; SGB I § 46 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzicht nach § 46 Abs. 1 SGB I, Beratungspflicht der Sozialleistungsträger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 27.11.1991 - 4 RA 10/91

    Verzicht auf Sozialleistungsansprüche

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R
    Sie hat insoweit auch zutreffend § 46 SGB I angewendet, weil es sich bei den aus dem Recht auf Zuschuss zur Krankenversicherung entstehenden Einzelansprüchen um eine "Sozialleistung" iS des § 11 SGB I handelt, eine vom Recht auf Rente unabhängige, nicht im Rentenversicherungsverhältnis begründete Zusatzleistung (vgl BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 4 f).

    Der Senat hat dies bereits zu der Vorgängervorschrift, § 83e Abs. 1 Nr. 2 Regelung 2 AVG, entschieden, der insoweit mit § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI inhaltsgleich ist (vgl BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 6; Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1993 - 4 RA 30/92, vgl auch BSG SozR 3-2600 § 106 Nr. 1 S 4).

    Der Zugang des Verzichts bewirkt nicht, dass das Recht auf den Zuschuss als solches (Stammrecht) mit den daraus entstehenden monatlichen Einzelansprüchen erlischt; vielmehr erlöschen (bis zum Widerruf, § 46 Abs. 1 Satz 2 SGB I) lediglich die jeweils künftig fällig werdenden Einzelansprüche aus diesem Recht (vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 5; BSGE 66, 44, 49 = SozR 5795 § 7 Nr. 1; BVerwG DÖD 1998, 158 f).

    Demgemäß ist der nach Beamtenrecht beihilfepflichtige Dienstherr eines Beamten bereits kein Träger der Sozialleistung iS von § 12 SGB I iVm §§ 18 ff SGB I. Er erbringt auch keine Sozialleistungen iS des SGB I (vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 7; BVerwG Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 20).

  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R
    Einen eventuellen Beratungsmangel des Trägers der Beihilfe müsste sich die Beklagte daher auch nicht zurechnen lassen (vgl hierzu entsprechend BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 24 S 83).
  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 34/94

    Zuschuß zur KVdR bei Beitragspflicht zu ausländischem Krankenversicherungssystem

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R
    Der Senat hat dies bereits zu der Vorgängervorschrift, § 83e Abs. 1 Nr. 2 Regelung 2 AVG, entschieden, der insoweit mit § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI inhaltsgleich ist (vgl BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 6; Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1993 - 4 RA 30/92, vgl auch BSG SozR 3-2600 § 106 Nr. 1 S 4).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91

    Hoinweispflichten des Rentenversicherungsträgers beim Ende der

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R
    Andererseits ergibt sich bereits aus der Thematik und dem insoweit angesprochenen Kreis der Sozialleistungsträger eine Begrenzung dahingehend, dass im Bereich der Massenverwaltung ein derartiger Träger nicht von Amts wegen für jeden einzelnen Versicherten eine an alle Eventualitäten angepasste individuelle Beratung vornehmen kann, sondern lediglich eine solche, die sich auf Grund von konkreten Fallgestaltungen unschwer ergibt, etwa wenn eine klar zu Tage liegende Dispositionsmöglichkeit besteht, die so zweckmäßig ist, dass jeder verständige Versicherte sie mutmaßlich nutzen würde (vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 5 S 7, Nr. 16 S 49 f; vgl hierzu auch Hase, Der Herstellungsanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Beratung, SGb 2001, 593, 595).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R
    Dieser richterrechtlich aus den sozialen Rechten entwickelte verschuldensunabhängige sekundäre Anspruch knüpft ua an die Verletzung "behördlicher" Auskunfts-, Beratungs- und Betreuungspflichten im Sozialversicherungsverhältnis an (vgl §§ 13 ff SGB I; vgl hierzu BSG SozR 1200 § 14 Nr. 16 S 29 ff; SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 74 ff, Nr. 24 S 82 ff).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R
    Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist regelmäßig im Wege der Naturalrestitution der Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht eingetreten und der Sozialleistungsträger sich rechtmäßig verhalten hätte (vgl hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 6. März 2003 - B 4 RA 38/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 11 S 44; BVerwG Buchholz 239.1 § 15 BeamtVG Nr. 1).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R
    Das Fehlen eines derartigen Antrags ist jedoch dann unschädlich, wenn sich Umfang und Ziel der Revision zweifelsfrei der Revisionsbegründungsschrift entnehmen lassen (vgl hierzu Beschluss des Senats vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 30/01 R, BGH VersR 1982, 974 f; BAGE 45, 11, 13 f), wenn also auch ohne die Anträge im Einzelfall klar ersichtlich ist, ob nach dem Begehren des Revisionsklägers das gesamte berufungsgerichtliche Urteil oder nur abtrennbare Teile davon aufgehoben werden sollen.
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R
    Eine derartige Erweiterung würde eine allumfassende Beratungspflicht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten begründen, die zur Folge hätte, dass bei der Verletzung derartiger Pflichten die Versichertengemeinschaft auch für außerhalb des Systems entstehende Schäden einzutreten hätte (vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 8 S 21 f; Nr. 24 S 83 mwN).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Beihilfe (Beamte), Bemessungssatz bei Beitragszuschuß des

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R
    Der Senat hat unter Hinweis auf frühere Entscheidungen (vgl BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2) zu den Voraussetzungen dieses Herstellungsanspruchs ausgeführt: (1.) Es müsse eine sich aus dem jeweiligen Sozialrechtsverhältnis ergebende Pflicht des Sozialleistungsträgers oder eines anderen Organs oder Leistungsträgers (sofern dieser mit der Erfüllung der Pflicht für den Sozialleistungsträger beauftragt gewesen ist) bestehen, diese Pflicht müsse (2.) dem Sozialleistungsträger gerade dem Versicherten gegenüber obliegen und (3.) objektiv rechtswidrig nicht oder schlecht erfüllt worden sein, (4.) müsse die Pflichtverletzung zumindest gleichwertig einen dem Sozialleistungsträger zurechenbaren sozialrechtlichen Nachteil verursacht haben.
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 10.97

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Arbeitgebers im Lohnabzugsverfahren

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R
    Der Zugang des Verzichts bewirkt nicht, dass das Recht auf den Zuschuss als solches (Stammrecht) mit den daraus entstehenden monatlichen Einzelansprüchen erlischt; vielmehr erlöschen (bis zum Widerruf, § 46 Abs. 1 Satz 2 SGB I) lediglich die jeweils künftig fällig werdenden Einzelansprüche aus diesem Recht (vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 5; BSGE 66, 44, 49 = SozR 5795 § 7 Nr. 1; BVerwG DÖD 1998, 158 f).
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R

    Anspruch auf Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung zur Rente -

  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 30/92

    Altersübergangsgeld - Arbeitsamt - Hinweispflicht

  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94

    Verurteilung zur Beitragsrückzahlung nach § 7 VersorgAusglHärteG

  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86
  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Anhaltspunkte für eine sonstige Verletzung von Beratungs- oder Auskunftspflichten liegen nicht vor (stellv zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 30. Juli 1997, 5 RJ 64/95, HVBG-INFO 1998, 814 ff; BSG, Urteil vom 6. März 2003, B 4 RA 15/02 R).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R

    Verzicht eines privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten

    Sie bezieht sich auf das Urteil des Senats vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R -, wonach sich die Beratungspflicht von Sozialleistungsträgern allein auf die Gewährleistung von Rechten im sozialen Leistungssystem, nicht jedoch auf außerhalb dieses Leistungssystems bestehende Sicherungssysteme erstrecke, wie etwa demjenigen der beamtenrechtlichen Versorgung und den dort geregelten Ansprüchen auf Beihilfe.

    Dies hat der Senat bereits zu der Vorgängervorschrift, § 83e Abs. 1 Nr. 2 Regelung 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG), entschieden, die insoweit mit § 106 Abs. 1 Satz 1 SGB VI inhaltsgleich ist (vgl BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 6; Urteil des erkennenden Senats vom 25. Mai 1993 - 4 RA 30/92 - sowie vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R - vgl auch BSG SozR 3-2600 § 106 Nr. 1 S 4).

  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis

    Eine Beratungspflicht des Beklagten (vgl § 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch) kann sich hier aus folgenden Erwägungen ergeben: Zwar fehlt es hier naturgemäß an einem entsprechenden Begehren, das typischerweise die Beratungspflicht auslöst (vgl nur BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 69, 74 mwN; aaO Nr. 9, 12, 16; SozR 3-2600 § 115 Nr. 9 S 59); der Leistungsträger ist indessen auch sonst gehalten, bei Vorliegen eines konkreten Anlasses auf klar zu Tage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen ("Spontanberatung", vgl BSG aaO; zur Abgrenzung der Hinweispflicht des Sozialleistungsträgers gegenüber Ansprüchen auf Beihilfe: BSG vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R -, nv).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2015 - L 7 AS 4399/13
    Die Schriftform war auf Grund der eigenhändigen Unterschriftsleistung eingehalten (vgl. § 126 Abs. 1 BGB); ferner lag der für den Verzicht, der als einseitige, gestaltende Willenserklärung empfangsbedürftig ist (vgl. BSG SozR 3-1300 § 46 Nr. 3; BSG SozR 4-1200 § 46 Nr. 1; BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R - (juris)), erforderliche Zugang beim Beklagten (§ 130 BGB) seit dem 12. November 2012 vor.

    Zu beachten ist allerdings, dass der Verzicht - wie bereits oben ausgeführt - eine einseitige, gestaltende und empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt; die Wirkung des Verzichts tritt daher erst mit dem Zeitpunkt des Zugangs beim Leistungsträger ein (vgl. nochmals BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3; BSG SozR 4-1200 § 46 Nr. 1; BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R - a.a.O.; Rolfs in Hauck/Noftz, a.a.O., Rdnr. 14; Wagner in jurisPK-SGB I, § 46 Rdnr. 19 (Stand: 01.10.2011)).

    Verzichtet werden kann ferner nur auf die jeweils fälligen oder künftig fällig werdenden Einzelansprüche (vgl. BSGE 66, 44, 49 = SozR 5795 § 7 Nr. 1); ein Verzicht auf bereits erfüllte Ansprüche ist deshalb nicht möglich (vgl. BSG SozR4-1200 § 46 Nr. 1 (juris Rdnr. 16); BSG, Urteil vom 6. März 2003 a.a.O. (Rdnr. 18); Rolfs, a.a.O., Rdnr. 20; Wagner, a.a.O., Rdnr. 26; Mrozynski, SGB 1, 5. Auflage, § 46 Rdnr. 9; Lilge, SGB 1, 3. Auflage, § 46 Rdnr. 22).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2016 - L 9/10 R 168/13
    Daher werden vom Verzicht allein noch nicht erfüllte oder noch nicht auf andere Weise erloschene sowie zukünftige Einzelansprüche aus dem Recht erfasst (BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R, Rn. 17 f.; Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 13/03 R, Rn. 14 f.).

    Wie das SG völlig zutreffend - unter Bezugnahme auf die Entscheidung der Beklagten - ausgeführt hat, erstreckt sich die Beratungspflicht des Sozialleistungsträgers allein auf die Gewährleistung der Rechte im sozialen Leistungssystem, nicht jedoch auf außerhalb dieses Leistungssystems bestehende Sicherungssysteme mit den sich danach ergebenen Rechten und Ansprüchen, wie etwa demjenigen der beamtenrechtlichen Versorgung und den dort geregelten Ansprüchen auf Beihilfe (BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R, Rn. 21; Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 13/03 R, Rn. 21).

    Daraus ergibt sich eine Zielvorgabe und Schutzgrenze für den Herstellungsanspruch: u.a. sind die Sozialleistungsträger im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit verpflichtet, alles zu veranlassen, damit die im SGB umschriebenen sozialen Rechte verwirklicht werden (BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R, Rn. 20 f.; Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 13/03 R, Rn. 20 f.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2017 - L 9 R 140/14
    Daher werden vom Verzicht allein noch nicht erfüllte oder noch nicht auf andere Weise erloschene sowie zukünftige Einzelansprüche aus dem Recht erfasst (BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R, Rn. 17 f.; Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 13/03 R, Rn. 14 f.).

    Wie das SG völlig zutreffend - unter Bezugnahme auf die Entscheidung der Beklagten - ausgeführt hat, erstreckt sich die Beratungspflicht des Sozialleistungsträgers allein auf die Gewährleistung der Rechte im sozialen Leistungssystem, nicht jedoch auf außerhalb dieses Leistungssystems bestehende Sicherungssysteme mit den sich danach ergebenen Rechten und Ansprüchen, wie etwa demjenigen der beamtenrechtlichen Versorgung und den dort geregelten Ansprüchen auf Beihilfe (BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R, Rn. 21; Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 13/03 R, Rn. 21).

    Daraus ergibt sich eine Zielvorgabe und Schutzgrenze für den Herstellungsanspruch: u.a. sind die Sozialleistungsträger im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit verpflichtet, alles zu veranlassen, damit die im SGB umschriebenen sozialen Rechte verwirklicht werden (BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R, Rn. 20 f.; Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 13/03 R, Rn. 20 f.).

  • LSG Bayern, 27.10.2010 - L 19 R 274/08

    Die Beratungspflicht nach § 14 SGB I dient einer ordnungsgemäßen Beratung der

    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der zuständige Versicherungsträger die ihm aus dem Versichertenverhältnis erwachsenden Pflichten, insbesondere zur Betreuung und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. BSG Urteil vom 06.03.2002 - B 4 RA 15/02 R = USK 2003-37; Urteil vom 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2009 - 5 LA 481/07

    Umfassende Beratungspflicht des Dienstherrn gegenüber Beamten und

    Eine allein materiell-rechtliche Verknüpfung und Abhängigkeit einzelner Ansprüche aus den verschiedenen Sicherungssystemen begründet keine Pflicht des Dienstherrn zur umfassenden Beratung (vgl. auch BSG, Urt. v. 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R -, juris zum umgekehrten Fall der Beratungspflicht des Sozialleistungsträgers über außerhalb des sozialen Leistungssystems bestehende Rechte aus der beamtenrechtlichen Versorgung und den darin geregelten Ansprüchen auf Beihilfe - vom BSG verneint).

    Die Beratungspflicht des Sozialleistungsträgers gemäß § 14 SGB I erstreckt sich allein auf die Verwirklichung der Rechte aus den Sozialgesetzbüchern, nicht jedoch auf die Verwirklichung anderer Rechte aus anderen Sicherungssystemen wie z.B. der Rechte aus der beamtenrechtlichen Versorgung (vgl. BSG, Urt. v. 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R -, juris; Urt. v. 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R -, juris).

  • LSG Hessen, 27.04.2004 - L 1 KR 607/00

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - sozialrechtlicher

    Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist grundsätzlich und soweit notwendig sowie rechtlich und tatsächlich möglich der Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht eingetreten wäre und der Sozialleistungsträger sich rechtmäßig verhalten hätte (BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R - und Urteil vom 25. März 2003 - B 7 AL 106/01 R).

    Eine derartige Erweiterung würde eine allumfassende Beratungspflicht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten begründen, die zur Folge hätte, dass bei der Verletzung derartiger Pflichten die Versichertengemeinschaft auch für außerhalb des Systems entstehende Schäden einzutreten hätten (BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 15/02 R).

  • LSG Bayern, 21.10.2010 - L 19 R 548/04

    Rentenversicherung - Rente wegen Erwerbsminderung - versicherungsrechtliche

    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aus dem Versicherungsverhältnis erwachsenden Pflichten, insbesondere zur Betreuung und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl BSG Urteil vom 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R = USK 2003-37, Urteil vom 11.3.2004 - B 13 RJ 16/03 R = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3).

    Die Kausalität kann nur angenommen werden, wenn die unterstellte Pflichtverletzung die wesentliche, dh zumindest gleichwertige, Bedingung dafür gewesen ist, dass der sozialversicherungsrechtliche Nachteil entstanden ist (BSG Urteil vom 06.03.2003 - aaO).

  • LSG Bayern, 24.04.2012 - L 6 R 530/10

    I. Der Rentenversicherungsträger hat seine Aufklärungs- und Informationspflicht

  • LSG Bayern, 12.05.2011 - L 19 R 864/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RA 47/02

    Anspruch auf ungekürzte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Reichweite und Sinn

  • LSG Hessen, 28.02.2019 - L 8 KR 27/17

    Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2006 - L 7 AL 433/03
  • SG Dresden, 16.01.2006 - S 14 RA 867/02

    Anspruch auf Nachversicherung im Beitrittsgebiet

  • LSG Bayern, 14.12.2006 - L 4 KR 202/04

    Bestehen einer Kostenerstattungspflicht für einen Trachealkanülenwechsel einer

  • SG Oldenburg, 05.09.2005 - S 61 KR 353/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 1 R 293/14
  • LSG Baden-Württemberg, 07.06.2010 - L 10 R 708/10
  • SG Oldenburg, 07.02.2007 - S 61 KR 114/06
  • SG Oldenburg, 28.07.2005 - S 61 KR 285/02
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